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Barmenia Gothaer

Einfach und unkompliziert: Unsere Lösung für Zeltanhänger

Ein Unfall ist schnell passiert oder ein Sturm verhagelt Ihnen den Urlaub. Aber wer hilft Ihnen, wenn es zu einem solchen Schaden kommt? Mit unserem Rahmenvertrag für Zeltanhänger sind Sie im Schadensfall rundum abgesichert. Wir bieten ihnen eine maßgeschneiderte Lösung mit exzellentem Preis-/Leistungsverhältnis.

Eine Familie sitzt lachend beim Essen an einem Tisch im Freien vor einem großen Zelt.

Gut abgesichert: Ihr Versicherungsschutz

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtversicherung ist bei uns im Rahmen der Kaskoversicherung auch Ihr aufgebautes Zelt z. B. gegen Sturm und Hagel versichert.

Download

Laden Sie sich einfach unser Produktblatt und unseren Kurzantrag herunter, entscheiden sich für eine der beiden Varianten und senden diesen dann an uns zurück.

Hier geht es zum Produktblatt für Zeltanhänger

Hier geht es zum Kurzantrag Kfz-Versicherung für Zeltanhänger

Zeltanhänger richtig versichern

Wie bekommen Sie die nötigen Unterlagen für die Zulassung? Sie haben Fragen?

Dann sehen Sie sich einfach unser kurzes Erklärvideo an. Hier fassen wir alle wichtigen Punkte sowie den unkomplizierten Ablauf noch einmal für Sie zusammen.

Externes Video laden

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Kfz-Zulassung mit elektronischer Versicherungsbestätigung

Die für die Zulassung erforderliche elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie sich einfach hier direkt bereits vorab herunterladen:

eVB beantragen

Zur Zulassung Ihres Fahrzeuges müssen Sie bei der Zulassungsbehörde belegen, dass für das Fahrzeug Versicherungsschutz besteht. Der Nachweis erfolgt über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ehemals "Doppelkarte". Diese erhalten Sie in Form einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination (VB-Nummer) von Ihrem Gothaer Berater - entweder persönlich oder per SMS oder E-Mail.

Ihre VB-Nummer als Versicherungsbestätigung können Sie alternativ auch einfach und schnell online beantragen. Bei der Anmeldung Ihres Fahrzeuges auf dem Straßenverkehrsamt genügt die Nennung Ihrer VB-Nummer. Die Zulassungsbehörde kann dann mit der Nummer die für Sie hinterlegte Versicherungsbestätigung abrufen.